Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Für alle Lieferungen und Leistungen gelten unsere nachfolgenden Verkaufs- und Zahlungsbedingungen bzw. die VOB in der jeweils neuesten Fassung und die Vorschriften des BGB über den Werksvertrag. Abweichende Vorschriften des Auftraggebers bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
2. Angebot und Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind hinsichtlich der Preise und Leistungen freibleibend. Technische Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Der Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen wird allein durch unsere Auftragsbestätigung festgelegt. Sollte sich nach Vertragsabschluß der Umfang der vereinbarten Tätigkeiten ändern, so sind wir berechtigt, die Leistungsentgelte entsprechend zu verändern. Leistungsänderungen sind uns schriftlich mitzuteilen.
3. Arbeitsausführung
Wir stellen zur Durchführung der Leistungen die erforderlichen Arbeitskräfte sowie die erforderlichen Maschinen, Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel. Den zur Durchführung erforderlichen Strom und Wasser stellt der Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung. Reinigungs- bzw. Arbeitsmittel, -geräte und –verfahren sind von uns in eigener Verantwortung auszuwählen. Es dürfen nur Reinigungsmittel verwendet werden, die zu reinigende Materialien nicht angreifen. Die zu reinigende Fläche bzw. Möbel werden vom Auftraggeber freigeräumt. Sonderleistungen, wie z. B. das Verrücken von Mobiliar sind in jedem Fall gesondert zu vereinbaren und werden nach Aufwand abgerechnet. Als zu reinigende Fläche gilt grundsätzlich Raummaß.
4. Abrechnung der Leistungen
Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt nach örtlichem Aufmaß zu den durch die vorangegangene Auftragsbestätigung vereinbarten Preisen. Die Leistungen sind nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. Schecks und Wechsel gelten erst mit ihrer bedingungslosen Einlösung als Barzahlung. Etwaige Beanstandungen beeinflussen nicht die Fälligkeit. Bei Zielüberschreitungen werden vom Fälligkeitstage an Zinsen mit 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Die Preislisten unseres Hauses verlieren Ihre Gültigkeit mit Erscheinen der neuen Preisliste.
5. Haftung
Wir haften für Personen- und Sachschäden, die nachweislich durch uns oder unsere Mitarbeiter bei der Erfüllung der vertraglichen Aufgaben verursacht werden. Für Schäden, die uns nicht unverzüglich schriftlich gemeldet werden, entfällt die Haftung. Für Schäden, die nicht durch unsachgemäße oder fahrlässige Behandlung oder Bearbeitung entstehen, wird nicht gehaftet. Wir behalten uns vor, Gegenstände und Teppichböden, bei denen Schäden erkennbar und zu erwarten sind, unbearbeitet zurückzuweisen. Insbesondere kann keine Haftung für Schäden übernommen werden, die durch die Beschaffenheit der Ware, wie z. B. ungenügende Festigkeit, Farbunechtheit, verborgene Mängel, unsachgemäße frühere Behandlung und dergleichen entstehen. Die Entfernung von Flecken erfolgt nur insoweit, als dies ohne Schädigung von Farbe und Gewebe möglich ist.
6. Auftragserfüllung
Die von uns erbrachten Leistungen gelten als vertragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich begründete Einwendungen erhebt. Bei etwaigen Beanstandungen muss der Auftraggeber eine angemessene Frist zur Beseitigung der Beanstandung einräumen. Sind die Beanstandungen nach Ablauf der Frist nicht beseitigt worden, so hat der Auftraggeber das Recht auf anteilige Kürzung des Entgeltes.
7. Datenspeicher
Wir setzen den Auftraggeber davon in Kenntnis, dass wir seine Daten, soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzes zulässig, EDV-mäßig speichern und verarbeiten.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Leistungen ist Sitz des Kunden. Der Gerichtsstand ist das zuständige Gericht für den Firmensitz der Firma Harald Öhrlein.
9. Änderungen und Ergänzungen
Ist eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine andere Bestimmung zu ersetzen, die ihrem Sinn in rechtlicher und wirtschaftlicher Beziehung am nächsten kommt.